Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für jeden Veranstalter und für jedes Hochzeitspaar bindend und sind Teil eines jeden Engagementvertrages. Sonderregelungen werden im schriftlichen Vertrag, der vom Veranstalter unterzeichnet werden muss festgehalten ggf. per Email nachgefügt.

Bei nachträglichen Änderungen via Email ist eine Bestätigung des Künstlers zur Bestätigung der Gültigkeit notwendig.

Der Vertrag (falls benötigt) wird via Email versendet und kann auf gleichem Wege unterzeichnet als Scan (PDF, JPG) zurückgesendet werden. Ein zustellen per Post ist nicht erforderlich.

Stornogebühren

Bitte beachtet, dass ich euren Termin nach Buchungsbestätigung fest reserviere und andere Anfragen absagen muss. Solltet ihr den Termin aus irgendwelchen Gründen stornieren wollen/müssen, gelten folgende Regelungen:

  • ab verbindlicher Buchung bis 90 Tage vor dem Termin: 75,- EUR
  • ab 89 Tage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Gage
  • ab 30 Tage vor dem Termin: 80% der vereinbarten Gage
  • Absage am Tag des Termins: 100% der vereinbarten Gage.


Stornogebühren werden nicht fällig, wenn durch höhere Gewalt der vertraglich festgelegte Auftritt nicht stattfindet.

Das Absagen einer Veranstaltung aus privaten Gründen (Trennung bei Hochzeiten, Todesfall in der Familie) zählt NICHT zu Höherer Gewalt. Ein Verzicht auf die Stornogebühren liegt hier im Ermessen des Künstlers.
Muss eine Veranstaltung durch den Veranstalter nachträglich terminlich verschoben werden, so ist zu prüfen ob der Künstler diesen Termin wahrnehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so liegt eine Berechnung der Stornogebühren ebenfalls im Ermessen des Künstlers.

Spielzeit

Für den Veranstaltungstag wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Beginnend mit diesem beginnt die Berechnung der Gage bis zum Festgelegten Endzeitpunkt.

Sollte es auf Grund von Verspätungen oder Aktionen im Ablauf zu gravierenden Änderungen kommen, so werden Wartezeiten mit 50,00 € pro Stunde berechnet.

Musik-Pausen, die nicht vom Künstler verursacht werden und die durch die Musiker in ihrer Länge nicht beeinflussbar sind (z.B. durch Spiele bei Hochzeiten, Show- Einlagen, usw.), werden NICHT kostenfrei mit Live-Musik an die vereinbarte Spielzeit angehangen.

Die Spielzeit kann ggf. am Veranstaltungstag verlängert werden zu den entsprechenden Verlängerungsstundensätzen.

Technik

Alle Preise verstehen sich inklusive der benötigten Technik.

Sollten Sonderkosten für Technik anfallen so wird der Veranstalter hierüber informiert.

Die Stromversorgung darf nicht weiter als 15 Meter entfernt liegen und ist vom Veranstalter zu stellen.
Für Trauungen ist eine funktionsfähige haushaltsübliche Steckdose ausreichend.

GEMA Gebühren

Anfallende GEMA-Gebühren, Werbung und Werbekosten übernimmt der Veranstalter.

Die Gema Pflicht und Höhe der Gebühr kann bei der GEMA direkt erfragt werden

Verpflegung/Räumlichkeiten

Essen und Getränke im üblichen Rahmen sind für die Sängerin (und Technik) kostenfrei und stehen ab Aufbau der Technik zur Verfügung. Hierzu zählen vornehmlich Wasser, Cola, Fanta, Apfelsaft sowie geringe bzw. angemessene Mengen an Bier/Radler & Wein.

Der Veranstalter verpflichtet sich der Sängerin eine räumliche Möglichkeit zum Umziehen zu stellen.